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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
– für die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen durch solaris
Stand: April 2025

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Lieferung und/oder Montage von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und zugehörigen Einrichtungen durch solaris gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn solaris deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.  
(3) Schriftliche Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von solaris sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Mit Bestellung erklärt der Kunde ein verbindliches Angebot. solaris ist berechtigt, dieses innerhalb von 14 Tagen durch Auftragsbestätigung oder Lieferung anzunehmen.  
(3) Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Netzverträglichkeitsprüfung durch den zuständigen Netzbetreiber. Eventuell notwendige bauliche Anpassungen am Netzanschluss trägt der
Kunde.

§ 3 Leistungsumfang und Änderungen
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und der Auftragsbestätigung.  
(2) solaris ist berechtigt, bei Nichtverfügbarkeit einzelner Komponenten gleichwertige Alternativen zu liefern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.  
(3) solaris ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch verantwortlich für deren Leistungen.

§ 4 Lieferfristen und höhere Gewalt
(1) Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.  
(2) Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie, behördliche Maßnahmen, Streik) berechtigen solaris, die Lieferung und Montage um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.  
(3) Im Falle dauerhafter Leistungsverhinderung aufgrund höherer Gewalt sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.

§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Nach Anlieferung der Komponenten stellt solaris eine erste Teilrechnung , die sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig ist.  
(2) Die Restzahlung wird nach der Fertigstellung der Montage fällig. Diese geht mit der Inbetriebnahme der Anlage einher.  
(3) Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.  
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist solaris berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§288 BGB) zu verlangen sowie weitere Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von solaris.
(2) Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nicht veräußern, verpfänden oder sicherungsübereignen.  
(3) Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum sind solaris unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§ 7 Abnahme und Gefahrübergang
(1) Nach Abschluss der Montage zeigt solaris die Fertigstellung schriftlich an.  
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Anzeige abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel bestehen.  
(3) Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung spätestens 7 Werktage nach Mitteilung der Fertigstellung als abgenommen.  
(4) Mit Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über.

§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.  
(2) Geringfügige Abweichungen von der vereinbarten Leistung, die die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.  
(3) Bei Mängeln hat solaris das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung. Erst danach stehen dem Kunden weitere Rechte zu (z.B. Minderung oder Rücktritt).  
(4) Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von solaris oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.  
(5) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von solaris auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.  
(6) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(7) solaris haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die aus bereits bestehenden Mängeln oder Schwächen des Bauwerks, insbesondere der Dachkonstruktion oder der Dacheindeckung, resultieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Montagearbeiten sicherzustellen, dass die baulichen Gegebenheiten (insbesondere Statik und Zustand der Dacheindeckung) für die Installation geeignet sind.
(8) solaris übernimmt keine Haftung für Mängel, Defekte oder Inkompatibilitäten, die auf die vorhandene elektrische Installation des Kunden zurückzuführen sind, soweit solaris nicht ausdrücklich Arbeiten an diesen Bestandsinstallationen durchführt. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit der vorhandenen Elektrik liegt beim Kunden. Eine Prüfung der Bestandselektrik erfolgt durch solaris nur bei ausdrücklicher schriftlicher Beauftragung und gesonderter Vergütung.

§ 9 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten sicherzustellen, dass der Installationsort frei zugänglich, geeignet und asbestfrei ist und eine ausreichende Tragfähigkeit aufweist.  
(2) Für Genehmigungen und Zustimmungen Dritter (z.B. Baugenehmigungen) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.  
(3) Baustrom und Bauwasser stellt der Kunde kostenfrei zur Verfügung.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.  
(2) Details und Muster-Widerrufsformular sind dem Kunden separat zur Verfügung gestellt worden.

§ 11 Datenschutz
(1) solaris verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrags und im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften.  
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).  
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit zulässig, der Sitz von solaris.  
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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